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   VGH Bayern, 02.08.2010 - 19 ZB 08.2710   

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https://dejure.org/2010,70147
VGH Bayern, 02.08.2010 - 19 ZB 08.2710 (https://dejure.org/2010,70147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2010 - 19 ZB 08.2710 (https://dejure.org/2010,70147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2010 - 19 ZB 08.2710 (https://dejure.org/2010,70147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenpflicht des Grundstückseigentümers für sonstige Tätigkeiten der Feldgeschworenen im Rahmen einer Grenzbegehung (abgelehnt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2010 - 19 ZB 08.2710
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreites erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709; vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2010 - 19 ZB 08.2710
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreites erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 30.3.2005 NVwZ 2005, 709; vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231).
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